Die “Schwäbisch-Alemannische Fastnacht” wird immaterielles Kulturgut

Immaterielles KulturerbeDie Schwäbisch-Alemannische Fastnacht ist als einer der ersten schützenswerten Kulturgüter Deutschlands in die nationale Liste aufgenommen.

Der Antrag der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte hatte
gleich bei der ersten Bewerbung Erfolg.

Pro Bundesland wurden jeweils zwei Kulturgüter für die Liste Immaterielles Kulturerbe in Deutschland ausgewählt.
„Wir sind dankbar und stolz, dass wir in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurden. Es ist eine wunderbare Anerkennung und Würdigung für alle brauchausübenden Zünfte, die sich um den Erhalt und der Weiterentwicklung der örtlichen Fastnachtsbräuche verschrieben haben“, erklärt Roland Wehrle Präsident der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte.

Gleichzeitig ist der Eintrag in die nationale UNESCO-Liste auch als Zeichen an die Politik, dass die traditionellen Bräuche in der schwäbisch-alemannischen Fastnacht möglichst geschätzt und bei Bedarf auch gefördert werden sollten. Es ist auch eine Bestätigung der Gründer der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte, die 1924 in Villingen den Mut hatten, einen länderübergreifenden Dachverband zu gründen, um die alten fastnächtlichen Bräuche zu erhalten und gegen bestehende Fastnachtsverbote anzugehen.

Und so ist die schwäbisch-alemannische Fastnacht in ihrer ganzen Vielfalt und Ausprägung typisch für die Region und die Menschen, weil es eben ein tief im Volk verwurzeltes Brauchgeschehen ist, das durch die Eintragung in die Kulturerbeliste nun bestätigt wurde.

Mehr hierzu auch auf der Seite der UNESCO